Schutz vor ausländischen Digitalunternehmen

und deren Produkte ("Big-Tech")

November 2025

(2)    Abruf persönlicher Daten von deinem Gerät?

Bisher hat Artikel 5 (3) ePrivacy die Nutzer:innen vor dem Fernzugriff auf Daten geschützt, die auf "Endgeräten" wie PCs oder Smartphones gespeichert sind. Dies beruht auf dem Recht auf Schutz der Kommunikation gemäß Artikel 7 der Charta der Grundrechte der EU und stellte sicher, dass Unternehmen keine Geräte aus der Ferne durchsuchen können.

Die Kommission fügt nun Verarbeitungen auf der "weißen Liste" für den Zugang zu Endgeräten hinzu, die "aggregierte Statistiken" und "Sicherheitszwecke" einschließen würden. Während die allgemeine Richtung der Änderungen verständlich ist, ist die Formulierung extrem freizügig und würde auch exzessive "Durchsuchungen" von Nutzergeräten zu (winzigen) Sicherheitszwecken erlauben.


(3)     KI-Training von Meta oder Google

mit personenbezogenen Daten der EU? Als Meta oder LinkedIn damit begannen, Daten aus sozialen Medien zu verwenden, war dies weithin unpopulär. In einer aktuellen Studie sagen zum Beispiel sagen nur 7 % der Deutschen, dass sie wollen, dass Meta ihre persönlichen Daten zum Training von KI verwendet. Dennoch will die Kommission nun die Verwendung sehr persönlicher Daten (wie die Inhalte von 15+ Jahren eines Social-Media-Profils) für das KI-Training durch Big Tech erlauben.



Verantwortlich handelnde Personen

auf Ebene der

Europäischen Union (EU)


Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) licence.

https://commission.europa.eu/about/organisation/college-commissioners_en


(MKFIL)